Statuten des O.Ö. Plattenwerferlandesverbandes

1. Funktionäre des Landesverbandes                                           
2. Vereine und Mitglieder
3. Gebietsliga
4. Landesliga
5. Regionalliga
6. Wettkampfarten
7. Ersatzwerfer
8. Zielwerfen bei Einzellandesmeisterschaft
9. Spielerpässe
10. Übertrittszeiten
11. Schiedsrichter
12. Jugend
13. Turniertermine
14. Startgeld
15. Turnierbeginn
16. Turnierplatz
17. Wurfgeräte
18. Start- oder Wertungskarten
19. Paarungs- oder Laufzettel
20. Kehren
21. Schlechtwetterregelung
22. Auswertung
23. Die Quote
24. Zählweise
25. Meisterschaftspunkte
26. Bezirksmeisterschaft

  Punkt 1 Funktionäre des Landesverbandes
 
  1.1 Der Gruppenleiter und dessen Stellvertreter werden bei den Gruppenbesprechnungen von den jeweiligen Vertretern der Gruppenvereine gewählt.
nach oben 1.2

Der Präsident, die Vizepräsidenten, der Schriftführer, der Kassenführer und deren Stellvertreter, sowie der Kontroll- und Prüfungsausschuß und der Disziplinarausschuß wird von der Generalversammlung (GV) gewählt.

  1.3

Die Dauer der Funktionsperiode der Gruppenleiter beträgt ein Jahr. Die Dauer der Funktionsperiode des Landesausschusses beträgt drei Jahre.

  1.4

Bei Ausschreitungen oder Tätlichkeiten gegenüber einem Verbandsfunktionär behält sich das Verbandsgremium rechtliche Schntte vor.

  1.5 Der Präsident und dessen Stellvertreter, in Abwesenheit in Reihenfolge, vertreten den Landesverband bei allen sportlichen und rechtlichen Belangen.
  1.6 Der Landesverband entscheidet über die Aufnahme und Ausschluß von Vereinen und deren Mitglieder, sofern diese die Sparte Plattenwerfen betreffen.
   
  Punkt 2 Vereine und Mitglieder
 
  2.1 Vereine:
  2.1.1 Jeder in Oberösterreich ansäßige Plattenwerferverein oder Sportverein mit einer
Sektion Plattenwerfen, welcher bei der Sicherheitsdirektion OÖ. und bei der
OÖ. Landessportorganisation gemeldet ist und den Nachweis hiefür erbringen kann,
hat das Recht, um die Aufnahme in den OÖ.PIattenwerferlandesverband
(im weiteren OÖ.PWLV) anzusuchen.
nach oben 2.1.2 Für die Aufnahme in den 00. Plattenwerferlandesverband ist eine Bestands­
bescheinigung des Vereines einmalig zu erbringen.
  2.1.3

Jeder, dem OÖ.PWLV angehörende Verein hat jährlich eine Verbandsabgabe von EUR 15,00 zu entrichten. Die Einzahlung der Abgabe hat bis spätestens 31. Jänner des laufenden Jahres zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist hat der betreffende Verein keine Möglichkeit an den Meisterschaftsbewerben des laufenden Jahres teilzunehmen.

  2.1.4 Jeder Plattenwerferverein ist verpflichtet, nach jeder abgehaltenen Jahreshauptver­sammlung die Vereinsfunktionäre schriftlich dem OÖ.PWLV bekanntzugeben. Für Vereine eine zweifache Funktionärsmeldung. Für Sektionen eine einfache Funktionärsmeldung.
  2.2 Mitglieder:
  2.2.1 Personen, welche in der Lage sind die Spielregeln des Verbandes einzuhalten und
einem Plattenwerferverein angehören, können an Veranstaltungen des Verbandes
teilnehmen.
  2.2.2 Jeder Verein, welcher sich dem OÖ.PWLV anschließt verpflichtet sich, alle vom Landesverband festgelegten Punkte einzuhalten!
 
  Punkt 3 Gebietsliga
 
  3.1 In den Gebietsligen sind jene Vereine oder Sektionen teilnahmeberechtigt, welche
als Vereine oder Sektionen offiziell gemeldet sind und dem OÖ.PWLV angehören.
  3.2

Die Gruppeneinteilung erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten. Der Landesverband behält sich jedoch das Recht vor, aus Notwendigkeit Umgruppierungen vorzunehmen, um einen fairen Meisterschaftsablauf zu garantieren.

nach oben 3.3

Ab 2003 lauten die Meisterschaftsgruppen wie folgt:

Gebietsliga OÖ. Süd , Gebietsliga OÖ. Ost , Gebietsliga OÖ. West
  3.4 Es ist verboten, an Meisterschaftsturnieren, welchen man nicht zugeteilt ist, teilzunehmen.
  3.5 Bei allen Meisterschaftsturnieren besteht Passpflicht!!
  3.6

Nach Beendigung der Meisterschaft steigen die jeweiligen Erstplazierten der
3 Gebietsligen in die Regionalligen auf. Der Aufstieg ist verbindlich!
In welche der beiden Regionalligen (Süd oder Ost) ergibt sich aus der Liste für den
Auf- und Abstieg der Regionalligen.
Variante 1: 2 Mannschaften in die Regionalliga Süd,1 Mannschaft in die Regionalliga Ost.

Variante 2: 1 Mannschaft in die Regionalliga Süd,2 Mannschaften in die Regionalliga Ost.

  3.7 Bei einer Aufstiegsverweigerung kann der Verein (Sektion) vom Landesverband
gesperrt werden, da nicht die Mannschaft, sondern der Verein (Sektion) aufsteigt.
Der gesperrte Verein (Sektion) hat sämtliche Verbandsabgaben, Startgelder
und etwaige sonstige Abgaben zu leisten.
  3.8 Bei Nichtteilnahme an Meisterschaftsturnieren ist eine Verbandsabgabe in der
Höhe von EUR 11,00 zu entrichten. Diese Abgabe erhöht sich bei jedem
Wiederholungsfall um weitere EUR 4,00!!
  3.9

Sollten aus einem Verein oder Sektion mehrere Mannschaften an einem Meisterschaftsturnier teilnehmen, so müssen diese am Beginn des Turnieres gegeneinander ausgelost werden. Ab 2003 erfolgt die Mannschaftsnennung nicht mehr namentlich (Moarschaftsführer), sondern nur mit dem Vereinsnamen, z.B. Schärding I, II, III usw.

  3.10 Bei Nennung von zwei und mehr Mannschaften in der Gebietsliga muß vor Beginn des Meisterschaftsturnieres gesagt werden, wer Mannschaft l, II oder III ist. Erfolgt keine Nennung, und ist nur eine Mannschaft vertreten, so heißt die Mannschaft automatisch l.
 
  Punkt 4 Landesliga
 
  4.1 Die Gründung der OÖ. Landesliga erfolgte am 03. November 1979.
  4.2

Die teilnehmenden Mannschaften in der Landesliga übernehmen die Verpflichtung,
an allen Meisterschaftsturnieren der OÖ. Landesliga teilzunehmen.
Ein Fernbleiben rechtfertigt den Ersatzanspruch des Startgeldes für den
Veranstalter (wie Gebiets- und Regionalliga).

nach oben 4.3 Bei allen Meisterschaftsturnieren besteht Passpflicht!!
  4.4

Nach Beendigung der Meisterschaft steigen die zwei Letztplazierten von der

Landesliga in die Regionalliga ab. In welche der beiden Regionalligen (Süd oder Ost) ergibt sich aus der Liste für den Auf- und Abstieg der Regionalligen (siehe 3.6 der Gebietsliga), wobei es 3 Möglichkeiten gibt: Variante 1: 1 Mannschaft in die Regionalliga Süd, 1 Mannschaft in die Regionalliga Ost. Variante 2: 2 Mannschaften in die Regionalliga Süd Variante 3: 2 Mannschaften in die Regionalliga Ost

Von den Regionalligen Süd und Ost steigt der jeweilige Sieger in die Landesliga auf.

Jeder Verein, welcher mit einer oder mehreren Mannschaften in der Landesliga war, muß sofern sie nicht unter die Absteiger fallen, in der Landesliga verbleiben. Es sind somit immer 13 Mannschaften in der 00. Landesliga.

  4.5 Bei Nichtteilnahme an einem Meisterschaftsturnier ist eine Verbandsabgabe in
der Höhe von EUR 11,00 zu entrichten. Diese Abgabe erhöht sich bei jedem
Wiederholungsfall um weitere EUR 4,00!!
  4.6

Für die Nennung einer Landesligamannschaft sind vier Personen
bis zum 31.01. des laufenden Jahres namhaft zu machen.

Die genannten Personen müssen in der laufenden Meisterschaft mindestens ein mal zum Einsatz kommen. Bei Nichteinhaltung behält sich der Verband Sanktionen offen.
  4.7 Gemeldeten Landesligawerfern ist es verboten, an Meisterschaftsturnieren der
Regional- oder Gebietsliga teilzunehmen.
  4.8

Sollte ein Verein in der Landesliga mit mehreren Mannschaften vertreten sein, so sind diese am Beginn des Turnieres gegeneinander zu losen.

Ab 2003 erfolgt die Mannschaftsnennung nicht mehr namentlich (Moarschaftsführer), sondern nur mit dem Vereinsnamen, z B. Schärding I, II, III usw.
  4.9 Sind von einem Verein oder Sektion mehrere Mannschaften in der Landesliga vertreten, so müssen die vom Verein oder Sektion gemeldeten Sportler im laufenden Meisterschaftsjahr in der genannten Mannschaft verbleiben. Ein Wechsel in eine andere Mannschaft ist verboten!
 
  Punkt 5 Regionalliga
 
  5.1 Die Gründung der Regionalliga erfolgte am 06. Dezember 1986.
  5.2 Die teilnehmenden Mannschaften in der Regionalliga übernehmen die Verpflichtung,
an allen Meisterschaftsturnieren der 00. Regionalliga teilzunehmen.
Ein Fernbleiben rechtfertigt den Ersatzanspruch des Startgeldes für den
Veranstalter (wie Gebiets- und Landesliga).
nach oben 5.3 Bei allen Meisterschaftsturnieren besteht Passpflicht!!
  5.4

Nach Beendigung der Meisterschaft steigen von den beiden Regionalligen insgesamt
3 Mannschaften in die Gebietsligen ab. In welche der 3 Gebietsligen ergibt sich aus der
Liste für den Auf- und Abstieg der Regionalligen (siehe Punkt 3.6 der Gebietsliga).
Von den Regionalligen Süd und Ost steigt der jeweilige Sieger in die Landesliga auf.
Jeder Verein, welcher mit einer oder mehreren Mannschaften in der Regionalliga war,
muß, sofern sie nicht unter die Absteiger fallen, in der Regionalliga verbleiben.
In jeder Regionalliga sind jeweils 11 Mannschaften.

Es gibt 6 verschiedene Möglichkeiten für den Auf- und Abstieg und zwar: (Einzelheiten sind aus der Anlage ersichtlich!)

Variante 1: Abstieg von der LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die RL 2 Mannschaften 2 RL-Süd 1 RL-Ost

Variante 2: Abstieg von der LL 2 Mannschaften 2 RL-Süd 0 RL-Ost

Aufstieg in die LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die RL 2 Mannschaften 2 RL-Süd 1 RL-Ost

Variante 3: Abstieg von der LL 2 Mannschaften 0 RL-Süd 2 RL-Ost

Aufstieg in die LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die RL 2 Mannschaften 2 RL-Süd 1 RL-Ost

Variante 4: Abstieg von der LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die RL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 2 RL-Ost

Variante 5: Abstieg von der LL 2 Mannschaften 2 RL-Süd 0 RL-Ost

Aufstieg in die LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die RL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 2 RL-Ost

Variante 6: Abstieg von der LL 2 Mannschaften 0 RL-Sud 2 RL-Ost

Aufstieg in die LL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 1 RL-Ost

Aufstieg in die RL 2 Mannschaften 1 RL-Süd 2 RL-Ost
  5.5 Bei Nichtteilnahme an einem Meisterschaftsturnier ist eine Verbandsabgabe in
der Höhe von EUR 11,00 zu entrichten. Diese Abgabe erhöht sich bei jedem
Wiederholungsfall um weitere EUR 4,00!!
  5.6 Für die Nennung einer Regionalligamannschaft sind vier Personen
bis zum 31.01. des laufenden Jahres namhaft zu machen.
Die genannten Personen müssen in der laufenden Meisterschaft mindestens
ein mal zum Einsatz kommen. Bei Nichteinhaltung behält sich der Verband
Sanktionen offen.
  5.7 Gemeldeten Regionalligawerfern ist es verboten, an Meisterschaftsturnieren der
Gebietsliga teilzunehmen.
  5.8

Sollte ein Verein in der Regionalli'ga mit mehreren Mannschaften vertreten sein, so
sind diese am Beginn des Turnieres gegeneinander zu losen.

Ab 2003 erfolgt die Mannschaftsnennung nicht mehr namentlich (Moarschaftsführer), sondern nur mit dem Vereinsnamen, z.B Schärding I, II, III usw.
  5.9

Sind von einem Verein oder Sektion mehrere Mannschaften in der Regionalliga vertreten, so müssen die vom Verein oder Sektion gemeldeten Sportler im laufenden Meisterschaftsjahr in der genannten Mannschaft verbleiben. Ein Wechsel in eine andere Mannschaft ist verboten!

 
  Punkt 6 Wettkampfarten
 
  6.1

Eine Moarschaft (Mannschaft) besteht aus vier Personen. Bei einem Wettkampf (Turnier) werden die einzelnen Mannschaften gegeneinander gelost.

  6.2

Bei einer Beteiligung bis einschließlich 21 Mannschaften darf bei Meisterschafts­
turnieren nicht in zwei Gruppen geteilt werden. Ab 22 Mannschaften Teilung in zwei Gruppen.Die Gruppen werden mit vorgedruckten A- und B-Karten ausgelost. Sind mehr als zwei Mannschaften von einem Verein vertreten, so werden diese gegeneinander ausgelost (z.B. 3 Mannschaften: dazu sind 2 A und 2 B-Karten erforderlich).

nach oben 6.3 Sieger ist jene Mannschaft, welche nach Beendigung ihrer Spiele die meisten
gewonnenen Punkte aufweist. Bei Punktegleichheit entscheidet die Quote.
Bei mehreren Gruppen werfen die Gruppenersten um den Tagessieg.
Die Anzahl der Kehren beim Auswerfen ist auf 5 Kehren festgelegt.
  6.4

Die Teilnahme einer Dreiermannschaft ist erlaubt, jedoch darf je Werfer und Kehre
nur ein Wurf abgegeben werden. Eine Beteiligung mit weniger als drei Werfern ist nicht erlaubt. Es wird dringend darauf hingewiesen, mit weniger als drei Werfern keine Nennung abzugeben, da ohnehin keine Starterlaubnis erteilt werden kann.

  6.5 Die Siegerehrung hat spätestens 1 1/2 Stunden nach Turnierende stattzufinden.
Die Verteilung der Preise erfolgt in der Reihenfolge des Turnierergebnisses.
  6.6 Bei Meisterschaftsturnieren der Landes-, Regional- und den Gebietsligen werden
nur für die drei Erstplazierten Pokale vergeben.
  6.7 Bei allen vom Landesverband genehmigten außerordentlichen Turnieren sind für
1/3 der teilnehmenden Mannschaften Pokale zur Verfügung zu stellen.
 
  Punkt 7 Ersatzwerfer
 
  7.1 Bei Meisterschaftsturnieren und genehmigten außerordentlichen Turnieren
kann eine dem selben Verein angehörende Person als Ersatzwerfer mitwirken,
sofern die Bestimmungen der Pass- und Anmeldepflicht erfüllt wurden.
Dieser muß bei der Anmeldung nicht anwesend sein, jedoch muss sein Spielerpass
bei der Anmeldung abgegeben werden.
Sind 2 oder mehrere Mannschaften des selben Vereines oder Sektion in der selben

Liga vertreten,
dürfen die dem Landesverband genannten Sportler nur in der
Mannschaft starten, in der sie genannt wurden.
Diese Regelung gilt nur für die Landes- und Regionalliga!
  7.2 Bei Meisterschaftsturnieren der Landes- und Regionalliga können Werfer aus der Gebietsliga als Ersatzwerfer fungieren.
nach oben 7.3

Bei Ausscheiden eines Aktiven während des Wettkampfes, aus welchem Grund auch
immer, kann der gemeldete Ersatzwerfer in die Mannschaft eingewechselt werden.
Voraussetzung dafür ist jedoch die Beendigung eines laufenden Spieles und die
Meldung beim zuständigen Turnierleiter.
Sollte die Einwechslung des Ersatzwerfers der Turnierleitung nicht gemeldet worden
sein, so führt dies zur Diqualifikation der Mannschaft für dieses Turnier.
Eine Rückwechslung des ausgewechselten Spielers ist nicht möglich und würde bei
Nichteinhaltung die Disqualifizierung der Mannschaft zur Folge haben.
Ausnahme: Der Ersatzwerfer darf nicht eingewechselt werden, wenn ein Aktiver
wegen Alkoholisierung ausgeschlossen wurde, (siehe auch Punkt 11.8).

  7.4 Es ist nicht gestattet, während eines Turnieres von einer Mannschaft in eine andere
Mannschaft zu wechseln. Ein Nichtbefolgen würde die Disqualifikation nach sich
ziehen.
  7.5

Das Auswechseln des "Moar" (1. Werfer) ist während eines laufenden Spieles
verboten. Dies kann nur nach Beendigung des Spieles gegen einen neuen Gegner durchgeführt werden.

  7.6

Ab 2003 kann jeder Werfer in jeder Mannschaft der Gebietsliga seines Vereines
werfen. Es ist jedoch verboten, während eines Turnieres in eine andere Mannschaft überzuwechseln.

 
  Punkt 8 Zielwerfen bei Einzellandesmeisterschaft
 
  8.1 Ab 1983 wird eine Einzellandesmeisterschaft im Zielwerfen durchgeführt.
Jedes gemeldete Vereinsmitglied hat das Recht, an dieser Meisterschaft
teilzunehmen.
  8.2 Die Einzellandesmeisterschaft wird an einem Veranstaltungstag abgehalten.
Die Bahnlänge entspricht der derzeitigen Norm von 19 Metern.
nach oben 8.3 Als Wurfziel dient eine bewegliche Holzdaube mit Normgröße. Um diese Daube wird
ein Metallring mit einem Durchmesser von 800 mm fest in den Boden eingedrückt.
  8.4 Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, 18 Würfe hintereinander zu absolvieren, wobei
die besten 15 Würfe gewertet werden. Bei Punktegleichheit entscheidet die Höhe der
Streichresultate. Besteht dann noch immer Punktegleichheit, so gibt es zwei oder
mehrere Gleichplazierte.
  8.5

Das Nenngeld für die Einzelwertung beträgt EUR 4,00.
Das Nenngeld für die Einzel- und Mannschaftswertung beträgt EUR 6,00.

  8.6 Gewertet wird das Wurfgerät beim Aufprall, von einem unabhängig füngierenden
Landesausschußmitglied.
  8.7

Gewertet wird wie folgt:
außerhalb des Ringes = 0 Punkte
auf dem Ring = 1 Punkte
der Bereich innerhalb des Ringes = 3 Punkte
die Daube = 5 Punkte

  8.8 Für die Mannschaftswertung im Zielwerfen sind bei der Anmeldung 4 Sportler namhaft
zu machen. Die von den 4 Sportlern erworfene Punkteanzahl wird addiert und für die
Mannschaftswertung herangezogen.
  8.9 Landesmeister ist der Werfer oder die Mannschaft mit der höchsten Punkteanzahl
(siehe auch Punkt 8.4)
  8.10 Für die besten drei Einzelwerfer und Mannschaften werden Pokale und Plaketten
vergeben.
 
  Punkt 9 Spielerpässe
 
  9.1 Bei allen Meisterschaftsturnieren der Gebiets-, Regional- und Landesliga
besteht Passpflicht.
  9.2 Die Pässe werden ausschließlich vom Landesverb'and ausgestellt. Dazu ist von den
jeweiligen Vereinen oder Sektionen eine Anmeldung zu schreiben und ein Kosten­
ersatz von EUR 1,50 zu leisten. Bei Abmeldung eines Vereins oder Sektion aus
dem Landesverband sind die Spielerpässe dem Landesverband zurückzugeben.
Bei Nichteinhaltung muss die jährlich zu leistende Verbandsabgabe von EUR 15,00
bis zur Erledigung weiterbezahlt werden.
Die Spielerpässe bleiben Eigentum des Verbandest
nach oben 9.3 Bei einem Vereinswechsel oder einem Ausscheiden eines Aktiven muß der
Spielerpass mit der Abmeldung an den OÖ. PWLV eingesandt werden.
Es ist besonders darauf zu achten, daß die Abmeldung nicht nur auf dem
Abmeldeformular, sondern auch im Spielerpass mittels Vereinsstempel und
Unterschrift des Obmannes oder Sektionsleiters zu erfolgen hat.
  9.4 Die Spielerpässe sind vor jedem Meisterschaftsturnier bei der Anmeldung
zwecks Einsichtnahme der Gruppenleitung zu hinterlegen.
  9.5 Das Fehlen eines gültigen Spielerpasses schließt die betreffende Person von einem
Meisterschaftsturnier aus. Sollte ein Spielerpaß nicht ordnungsgemäß korrigiert
worden sein (z.B. Gruppenzugehörigkeit), oder die Unterschriften des Paßinhabers,
des Obmannes oder Sektionsleiters, oder der Vereinsstempel fehlen, schließt dies
den Paßinhaber bis zur Richtigstellung von der Teilnahme an der Meisterschaft aus.
  9.6 Ab 01.01.1991 ist es nicht mehr möglich, mit einem alten Ausweis an einem
Meisterschaftsturnier teilzunehmen, da diese ihre Gültigkeit verloren haben.
  9.7 Es ist strengstens verboten, eigenmächtig Änderungen oder zusätzliche Eintragungen
im Spielerpass vorzunehmen. Sollten solche erforderlich sein, sind diese dem
Landesverband zu melden, welcher nach Prüfung der Dinge die Richtigstellung
oder Ergänzung vornehmen wird. Eigenmächtige Änderungen oder Ergänzungen
im Spielerpass haben den Ausschluß aus dem Turniergeschehen zur Folge.
 
  Punkt 10 Übertrittszeiten
 
  10.1 Personen, welche noch bei keinem Verein oder Sektion des OÖ.PWLV gemeldet
waren können sich, unabhängig von der Übertrittszeit, jederzeit bei einem Verein
oder Sektion anmelden. Dies gilt auch für Plattenwerfer, welche mindestens
ein Jahr vereinslos (abgemeldet) waren.
  10.2 Ummeldungen (Vereinswechsel) können nur nach Ablauf der Meisterschaft bis
spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen. Dazu müssen die vom
Landesverband aufgelegten Formulare verwendet werden. Wegen der Einheitlichkeit
können vereinseigene Formulare nicht anerkannt werden.
nach oben 10.3 Der abmeldende Verein (Sektion) hat eine schriftliche Abmeldung zu erstatten,
und diese gemeinsam mit dem Spielerpass an den Landesverband zu senden.
  10.4 Der anmeldende Verein (Sektion) hat eine schriftliche Anmeldung an den
Landesverband zu senden.
  10.5 Plattenwerfer, welche den Verein (Sektion) wechseln wollen können dies, bei
Einhaltung der Ab- und Anmeldefristen, bei ihrem Verein (Sektion) beantragen.
Eine Verweigerung ist nicht möglich, vorausgesetzt, daß der Antragsteller den
Jahresbeitrag bezahlt und die vereinseigenen Gegenstände ordnungsgemäß
rückerstattet hat. Eine Verweigerung ist auch auf Grund etwaiger mündlicher oder
sonstiger Abmachungen nicht möglich. Der Landesverband würde eine solche
Vorgangsweise nicht akzeptieren.
  10.6 Bei der Abmeldung eines Sportlers muß auch im Spielerpaß der Vereinsstempel,
sowie die Unterschrift des Obmannes oder Sektionsleiters vorhanden sein,
 
  Punkt 11 Schiedsrichter
 
  11.1

Bei jeder Turnierveranstaltung sind die dafür zuständigen Gruppenleiter oder Mitglieder des Landesverbandes als Schiedsrichter tätig. Sie sind bei Unklarheiten beizuziehen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist bindend.

  11.2

Sollte der Schiedsrichter beim Messen des AbStandes den gleichen Abstand
zwischen zwei gegnerischen Wurfgeräten feststellen, so zählt jenes, das zuerst geworfen wurde.

nach oben 11.3 Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, daß sich nur die beiden "Moar" beim
Wurfziel befinden.
  11.4 Zuseher müssen mindestens 4 Meter vom Wurfziel entfernt sein und haben
kein Mitspracherecht (Unfallgefahr!!!).
  11.5 Sollte mit angenommener Absicht eines Moar die Daube bewegt werden, so wird
dem Gegener jener Punktestand zuerkannt, der innerhalb dieser Kehre noch
möglich gewesen wäre.
  11.6

Wenn beim Messen durch den Schiedsrichter die Daube bewegt wird, so muß
der Durchgang wiederholt werden.
Ausnahme: Der Schiedsrichter konnte schon vorher den Maßvergleich feststellen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist bindend!!

  11.7 Beim Nachweis einer Manipulation wird die Mannschaft disqualifiziert. Das heißt,
daß die Mannschaft mit Null Punkten an das Ende der Tageswertung gereiht wird.
  11.8

Alkoholisierung
In alkoholisiertem Zustand ist es verboten, an einem genehmigten Turnier des OÖ.PWLV teilzunehmen.
Kommt es trotzdem vor, daß ein Werfer alkoholisiert ist, ist er von der Turnierleitung
für dieses Turnier auszuschließen. Die verbleibenden 3 Sportler haben das Turnier
fortzusetzen. (Ersatzwerfer darf nicht eingesetzt werden).
Sollte die restliche Mannschaft nicht weiterwerfen, wird die Mannschaft für dieses
Turnier mit Null Punkten an die letzte Stelle gesetzt. Die bereits absolvierten
Spiele sind in diesem Fall aus allen Startkarten zu streichen.
Im Wiederholungsfall bleiben dem Landesverband weitere Schritte vorbehalten.

 
  Punkt 12 Jugend
 
  12.1 Jugendliche, die in der Lage sind die Spielregeln des Landesverbandes einzuhalten
und im laufenden Meisterschaftsjahr das siebzehnte (17) Lebensjahr erst
erreichen, können an Jugendmeisterschaften und an den Bewerben der allgemeinen
Klasse teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, daß die Jugendlichen bei
einem Plattenwerferverein oder einer Plattenwerfer-Sektion gemeldet sind und einen
gültigen Spielerpaß besitzen.
  12.2 Der Erziehungsberechtigte haftet für den Jugendlichen!!
nach oben 12.3 Bei mehrfacher Beteiligung an Meisterschaften können Jugendmannschaften
zur Jugendlandesmeisterschaft gemeldet werden. Für die Durchführung einer
Jugendlandesmeisterschaft sind mindestens sieben Jugendmannschaften
erforderlich.
  12.4 Die Vergabe von Jugendpreisen hat getrennt von der allgemeinen Klasse zu erfolgen.
  12.5 Der Landesverband ist bemüht, jährliche Jugendtrainingslager abzuhalten und
ersucht um entsprechende Bewerbungen.
  12.6

Wenn Jugendliche an Turnieren teilnehmen, so dürfen diese von ihrer gewohnten Abwurfweite werfen. Sollte die Daube bewegt werden, muß die gewählte Abwurfweite beibehalten werden. Voraussetzung ist ein gültiger Spielerpaß.

 
  Punkt 13 Turniertermine
 
  13.1

1 Es ist allen Vereinen oder Sektionen freigestellt, ob sie ihr Turnier an einem Samstag oder einem Sonntag abhalten wollen. Es ist jedoch zu beachten, daß die größte Tumieranzahl bereits vor der Sommerpause abgehalten wird.

  13.2 Terminänderungen können nur mit Zustimmung des Landesverbandes erfolgen.
nach oben 13.3

3 Jeder Verein (Sektion), welcher dem Landesverband angehört, ist verpflichtet, vor Abhaltung eines außerordentlichen Tumieres dafür die Zustimmung des Landes­ verbandes einzuholen. Nach erfolgter Genehmigung ist es einem anderen Verein (Sektion) nicht gestattet, zum selben Termin ein Turnier zu veranstalten.

  13.4 Der Obmann (Sektionsleiter), der für die jeweilige Veranstaltung (Turnier) verantwort­ lich ist, hat bei Schlechtwettereinbruch um ca. 11 Uhr mit dem zuständigen Gruppen­leiter Verbindung aufzunehmen und Beratung darüber zu führen, ob das Turnier durchzuführen oder abzusagen ist. Eine Tumierabsage ist keinesfalls vor 11.00 Uhr möglich. Ebenfalls ist eine Tumierabsage ohne der Zustimmung der Gruppenleitung nicht rechtskraftig.
  13.5

Grundsatzlich gilt für Ausweichtermine:
Werden Turniere an einem Samstag ausgetragen, so ist der Ausweichtermin der nächste Tag (Sonntag).
Werden Turniere an einem Sonntag ausgetragen, so ist der Ausweichtermin der darauffolgende Samstag.
Bei weiteren Verschiebungen ist der nächste freie Termin laut Tumierplan heranzuziehen.

 
  Punkt 14 Startgeld
 
  14.1

Bei allen Meisterschaftsturnieren der Landes-, Regional- und Gebjetsliga ist kein Nenngeld zu entrichten.
Bei Nichtantreten eines Vereines oder Sektion ist jedoch das Nenngeld in Höhe von EUR 15,00 an den veranstaltenden Verein zu entrichten.
Für alle außerordentlichen Turniere bleibt das Nenngeld mit EUR 15,00 pro Mannschaft aufrecht.

  14.2 Für Ziel- und Weitwurfbewerbe gelten gesonderte Bestimmungen.
nach oben 14.3 Bei Nichtteilnahme an einem Meisterschaftsturnier ist eine Verbandsabgabe in der
höhe von EUR 11,00 zu entrichten. Diese Abgabe erhöht sich im laufenden Meister-
schattsjahr bei jedem Wiederholungsfall um weitere EUR 4,00!!!
 
  Punkt 15 Turnierbeginn
 
  15.1 Der Anmeldeschluß wurde mit 12.45 Uhr festgelegt, und ist damit Turnierbeginn!
  15.2 Der Turnierbeginn erfolgt einheitlich für alle Turniere unmittelbar nach Anmeldeschluß.
Bei Hallenturnieren ist Anmeldeschluß 12.15 und Turnierbeginn um 12.30 Uhr.
nach oben 15.3 Änderungen können nur mit Zustimmung des Landesverbandes durchgeführt werden.
  15.4 Der Wettbewerb wird durch das Verbandspräsidium oder dem zuständigen Gruppen­
leiter freigegeben.
  15.5 Bei Verspätungen können aus organisatorischen Gründen keine Anmeldungen mehr
entgegengenommen werden.
  15.6 Bei einem unvorhersehbaren Ereignis auf dem Weg zum Turnierplatz ist davon der Ver­
anstalter oder der zuständige Gruppenleiter zu verständigen, um eine etwaige kurze
Wartezeit einbauen zu können.
 
  Punkt 16 Turnierplatz
 
  16.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, einen zumutbaren Turnierplatz vorzubereiten. Dieser muß durchgehend frisch gemäht sein.
  16.2 Die Bahnlänge wurde mit 19 Meter festgelegt.
nach oben 16.3 Der seitliche Mindestabstand zwischen den Bahnen beträgt mindestens 6 Meter.
  16.4 Die Bahnnummerierungstafeln dürfen vom gewachsenen Boden maximal einen Abstand von 15 cm haben. (Boden bis Tafeloberkante).
  16.5 Die Bodenmarkierungen müssen über das gesamte Spielfeld durchgezogen werden. Es wird gebeten, kein Kalkpulver sondern Sägespäne zu verwenden. Die Zielwurfmarkierung (Daubenkreuz) muß vom Abwurfpunkt sichtbar sein.
  16.6

Die Daubengröße beträgt 80 x 80 mm und das Daubenmaterial muß Holz sein.
Die Dauben müssen weiß gestrichen und die Kanten dürfen nicht abgerundet sein.

  16.7 Die Gruppenleiter sind verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung den Turnierplatz zu kontrollieren und etwaige Mängel vom Veranstalter beheben zu lassen.
  16.8 Der Abwurf (Anstand) ist unmittelbar neben der Bahnnummerierungstafel einzunehmen.
  16.9 9 Wird während einer Kehre die Daube oder das Wurfgerät, von wem auch immer, aufgehalten, so hat es dort liegen zu bleiben, wo es eben zu liegen kam. Sollte jedoch der herbeigerufene Schiedsrichter nach Befragung der Beteiligten feststellen, daß die Daube oder das Wurfgerät mit Absicht aufgehalten wurde, so ist jenes Ergebnis zu werten, welches für den Gegner noch möglich gewesen wäre.
 
  Punkt 17 Wurfgeräte
 
  17.1 Als Wurfgeräte gelten solche, welche sich innerhalb der vorgeschriebenen Norm befinden.
  17.2 Erlaubt sind: Hufeisen, hufeisenähnliche Eisen, Ringe und dgl.
nach oben 17.3 Die Wurfgeräte dürfen seitlich oder nach unten abstehende Stollen haben, diese dürfen jedoch nicht länger als 20 mm sein.
  17.4 Der Durchmesser des Wurfgerätes (Diagonale) darf höchstens 170 mm betragen.
  17.5 Die Wurfgeräte unterliegen keiner Gewichtsbeschränkung.
  17.6 Es ist nicht gestattet, während einer Kehre das Wurfgerät zu wechseln. Dies ist erst nach Beendigung derselben und vor Beginn der nächsten Kehre erlaubt. Sollte ein Plattenwerfer ein Reserveeisen mitführen, so ist dieses in einer Tasche zu verwahren. Es ist nicht erlaubt, dieses Wurfgerät frei auf der Bahn herumliegen zu lassen. Für den Fall, daß ein Verstoß nachgewiesen wird, ist die gesamte Mannschaft für dieses Turnier zu disqualifizieren.
  17.7 Wenn ein Verstoß gegen die Punkte 17.3 oder 17.4 nachgewiesen wird, so werden jene Spiele, die bis zur Feststellung des Verstoßes absolviert wurden, anulliert Das heißt, diese Spiele werden dem Gegner mit 15:0 gutgeschrieben (3/Kehre). Diese Anullierung wird somit dann wirksam, wenn ein nicht der Norm entsprechendes Wurfgerät verwendet wurde. Diese Sanktion gilt auch für den Fall, daß sich ein Nichtberechtigter am Turnier beteiligt.
  17.8

Wurfgeräte müssen von Hand aus geworfen werden. Es ist verboten, das Wurfgerät wie eine Kugel von Hand aus abzurollen. Bei Nichteinhaltung fallen dem Gegner von diesem Durchgang die neun zu gewinnenden Wurfpunkte zu.

 
  Punkt 18 Start- oder Wertungskarten
 
  18.1 Start- oder Wertungskarten sind Vordrucke zur Auswertung der Spielergebnisse.
  18.2

Auf diesen Start- oder Wertungskarten wird sowohl das eigene Ergebnis, als auch das
Ergebnis des Gegners eingetragen. Die Punkte der gesamten Kehren werden addiert
und in eine dafür vorgesehene Spalte eingetragen. Bei einem einstelligen Ergebnis in
der Spalte "SA" auf der Wertungskarte muß dem Ergebnis eine Null (0) vorgesetzt
werden.

Jene Mannschaft, welche nach Beendigung des Spieles die meisten Pluspunkte aufweist, hat das Spiel gewonnen. Der Sieger trägt in der dafür vorgesehenen Spalte 2 Meisterschaftspünkte ein. Der Verlierer trägt in der dafür vorgesehenen Spalte 0 Meisterschaftspunkte ein.

nach oben 18.3 Auf der Start- oder Wertungskarte wird nach erfolgter Auslosung, vor Beginn der Veranstaltung, der Paarungs- oder Laufzettel aufgeheftet.
  18.4

Die Startkarten müssen sauber, gut leserlich, mit Kugel- oder Tintenschreiber geschrieben und ohne Streichungen nach Turnierende dem zuständigen Verbands-funktionär zwecks Auswertung unaufgefordert übergeben werden. Sollten wegen falscher Eintragungen Änderungen (Streichungen) nötig sein, so sind beide Startkarten unverzüglich von einem Verbandsfunktionär gegenzuzeichnen. Sollte dies nicht geschehen, hätte dies eine Anullierung zur Folge.

  18.5 Die Ergebnisse auf den Startkarten müssen nach jedem Spiel vom Gegner unterzeichnet werden. Es wird aber gebeten, vor der Unterzeichnung das Ergebnis zu prüfen. Sollten trotzdem Ergebnisse nicht übereinstimmen, werden die jeweiligen Spiele aus der Tageswertung genommen. Beiden Mannschaften werden 2 Punkte aberkannt. Sollten jedoch keine Meisterschaftspünkte vorhanden sein, so werden 2 oder mehr Strafpunkte von den nächsten gewonnenen Pluspunkten abgezogen. Dies gilt für alle Meisterschaftsturniere, für die Bezirksmeisterschaften und für die Hallenlandesbezirksmeisterschaft. Bei allen anderen Turnieren entfällt diese Regelung.
  18.6 Zu spät oder unvollständig abgegebene Startkarten können für die Auswertung
nicht herangezogen werden.
 
  Punkt 19 Paarungs- oder Laufzettel
 
  19.1

Um einen reibungslosen Spielablauf zu garantieren sind Paarungs- oder Laufzettel erforderlich.

  19.2 Dieser Zettel sagt aus in welchem Spiel, auf welcher Bahn und gegen welchen Gegner man antritt, sowie wer mit dem Anwurf beginnt.
nach oben 19.3 Der Paarungs- oder Laufzettel muß mit der Startkarte abgegeben werden.
 
  Punkt 20 Kehren
 
  20.1 Unter Kehren versteht man die einzelnen Wurfdurchgänge gegen einen Gegner.
  20.2 Die Anzahl der Kehren sind vom Landesverband festgelegt worden.
nach oben 20.3 Bis zu einer Teilnahme von 9 Mannschaften werden 7 Kehren geworfen.
  20.4 Bei einer Teilnahme von 10 bis 17 Mannschaften werden 5 Kehren geworfen.
  20.5 Bei einer Teilnahme von 18 bis 21 Mannschaften werden 4 Kehren geworfen.
  20.6

Beim Auswerfen um den Tagessieg sind generell 5 Kehren zu werfen.
Wenn bei Meisterschaftsturnieren in zwei Gruppen geworfen wird, werden die beim Auswerfen gewonnen 2 Punkte den Meisterschaftspunkten hinzugezählt.

 
  Punkt 21 Schlechtwetterregelung
 
  21.1 Gebietsliga
  21.1.1 Muß ein Turnier wegen Schechtwettereinbruch oder auch wegen sonstiger Umstände abgebrochen werden, so wird nach dem vorhandenen Turnierstand abgerechnet.
  21.1.2 Es müssen jedoch mindestens 6 Spiele absolviert sein.
nach oben 21.1.3 Sollte ein Meisterschaftsturnier vor 6 Spielen abgebrochen werden, so wird das Meisterschaftsturnier an dem vorgesehenen Ausweichtermin neu ausgetragen.
  21.2 Landes- und Regionalliga
  21.2.1 Wenn bei Einbruch von Schlechtwetter ein Turnier, nach angemessener Wartezeit,
nicht mehr weitergeführt werden kann, wird es abgebrochen. Die bereits begonnenen
Kehren und die noch ausständigen Kehren des begonnenen Spieles müssen jedoch
zu Ende geworfen werden. Die Startkarten sind dem Turnierleiter zu übergeben.
Die noch fehlenden Spiele dieses Turniers werden beim nächsten Turnier zu Beginn
nachgetragen.
Tritt eine Mannschaft zu den nachzutragenden Spielen nicht an, so wird die Mannschaft
für dieses Turnier disqualifiziert. Siehe Punkte 14.1 und 14.3.
 
  Punkt 22 Auswertung
 
  22.1 Die Auswertung des Turnierergebnisses wird von den Verbandsfunktionären oder der Gruppenleitung durchgeführt.
  22.2 Für ein gewonnenes Spiel wurden von der jeweiligen Mannschaft auf der Plusseite 2 Punkte und auf der Minusseite 0 Punkte eingetragen.
Die Summe der Pluspunkte ergibt das Endpunkteergebnis. Zur Kontrolle werden die Plus- und Minuspunkte addiert = Punktemaximum.
(z.B.: Bei 17 Teilnehmermannschaften ergibt sich ein Punktemaximum von 32 Punkten)
nach oben 22.3 Sieger ist jene Mannschaft, welche die höchste Punkteanzahl aufweist.
  22.4 Bei Punktegleichheit entscheidet die Quote. Bei gleicher Punkteanzahl und gleicher Quote entscheidet das Spiel gegeneinander. Der Sieger ist vorzuziehen.
 
  Punkt 23 Die Quote
 
  23.1 Die Quote ist die Summe der gewonnenen Kehrenergebnisse dividiert durch die Summe der verlorenen Kehrenergebnisse.
 
  Punkt 24 Zählweise
 
nach oben 24.1

Liegt ein Wurfgerät der eigenen Mannschaft nach Beendigung einer Kehre naher bei der Daube als das Wurfgerät des Gegners, so wird bei der jeweiligen Kehre die Zahl 3 in die Wertungskarte eingetragen.
Für jedes weitere Wurfgerät, das innerhalb einer Kehre näher an der Daube liegt als das naherste Wurfgerät des Gegners, erhöht sich die Zahl um jeweils weitere 2 (3-5-7-9). Die höchste Zahl, welche innerhalb einer Kehre erreicht werden kann, ist demnach 9.
Die Zahlen der Kehrenergebnisse werden addiert und entscheiden über Sieg oder Niederlage

  24.2 Sollten Probewürfe absolviert werden, dann muß vorher dieser Durchgang abge­brochen sein. Eine Kehre ist als abgebrochen anzusehen, wenn die Daube oder ein Wurfgerät augenscheinlich entfernt oder verlegt wurde.
 
  Punkt 25 Meisterschaftspunkte
 
  25.1

Die Meisterschaftspunkte werden aus den errungenen Spielen entnommen.
Das heißt z.B.: In einem Meisterschaftsturnier wurden 28 Punkte erzielt. Diese
28 Punkte gelten für die Tageswertung und werden zugleich zu den bereits erkämpften Punkte der laufenden Meisterschaft hinzugerechnet. Die gewonnenen Meisterschaftspunkte aller Meisterschaftsturniere werden am Meisterschaftsende zusammengezählt und ergeben somit den Meisterschaftsendstand.

  25.2 Bei Punktegleichheit entscheidet die Quote. Bei gleicher Punkteanzahl und gleicher
Quote entscheidet das Spiel gegeneinander.
nach oben 25.3 Wenn bei Meisterschaftsturnieren in zwei Gruppen geworfen wird, werden die beim
Auswerfen gewonnen 2 Punkte den Meisterschaftspunkten hinzugezählt.
  25.4 In den Gebietsligen werden Meisterschaftspunkte nach 6 absolvierten Spielen
vergeben (siehe auch Punkte 21.1.1 bis 21.1.3).
In der Landes- und Regionalliga gilt eine andere Regelung (siehe Punkt 21.2.1).
  25.5

Wenn eine Zwangspause, laut Paarungszettel, nicht eingehalten wurde, ist das
Spiel zu anullieren und beim regelgerechten Aufeinandertreffen nochmals zu
absolvieren.
Seitens des Landesverbandes wird dringendst darum gebeten solche Spielfehler zu vermeiden, da dadurch der Turnierablauf stark beeinträchtigt wird.

 
  Punkt 26 Bezirksmeisterschaft
 
  26.1 Bezirksmeisterschaften werden in den Bezirken Braunau, Grieskirchen, Ried/l,
und Schärding ausgetragen.
nach oben 26.2

Startberechtigt sind grundsätzlich alle Vereine oder Sektionen, die beim Landesver-
band und im jeweiligen Bezirk gemeldet sind.
Die Sportler müssen auch dem jeweiligen Bezirksverein oder Sektion angehören. Ein Aushelfen in einer vereinsfremden Mannschaft ist daher nicht erlaubt.

 
 
 
 
 

 

 

 

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